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Volks und parlamentarische Motionen

Diese Volksmotion wurde von der Gruppe der Jungen Grünliberalen, die ich präsidiere, eingereicht und ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit den folgenden Jungen Grünliberalen: Philippe Haenni, Simon Kessler, Maxime Dux und Dario Goedtkindt, denen ich von ganzem Herzen danke.

Diese Volksmotion zielt auf eine Änderung der Freiburger Verfassung ab, um den Whistleblowern in unserem Kanton einen zusätzlichen Schutz zu gewähren. Wir übernehmen Art. 26 Abs. 3 KV des Kantons Genf in der Hoffnung, dass der Grosse Rat ein Schutzgesetz ähnlich dem Genfer Gesetz zum Schutz von Whistleblowern im Staat (Loi sur la protection des lanceurs d'alerte au sein de l'Etat, LPLA) schafft.

Dieser Vorschlag korrigiert vor allem ein systemisches Problem beim Schutz von Whistleblowern im Kanton Freiburg: Im Gesetz über das Staatspersonal des Kantons Freiburg (StPG) gibt es bereits einen Artikel zum Schutz von Whistleblowern, nämlich Art. 62 StPG. In der Tat gibt es zwei Elemente, die geschützt werden müssen, damit eine Whistleblowerin oder ein Whistleblower einen angemessenen Schutz geniessen kann: die Garantie, dass sie oder er nicht den Arbeitsplatz verliert oder beruflich benachteiligt wird (hier durch Art. 62 Abs. 5 StPG garantiert), und die Anonymität. Genau dieser Punkt fehlt im Freiburger Gesetz: Eine Whistleblowerin oder ein Whistleblower muss den Vorgesetzten oderden Staatsrat über das Problem informieren. Dies ist problematisch, da es keine Garantie für die Sicherheit der Privatsphäre des Whistleblowers gibt und er oder sie Repressalien ausgesetzt werden könnte.

Darüber hinaus erscheint es uns nicht angemessen, sich in letzter Instanz an den Staatsrat wenden zu müssen, der möglicherweise selbst voreingenommen ist oder einfach nur selbst ein Fehlverhalten aufdecken will, ihm aber die Hände gebunden sind, wie der Fall Marie Garnier deutlich gezeigt hat. Deshalb sind wir der Meinung, dass der Grosse Rat ein Gesetz schaffen muss, um ein klares Verfahren festzulegen, damit die Anonymität und der Schutz von Whistleblowern gewährleistet sind.

"Pour la protection des lanceuses et des lanceurs d'alerte !"

Volksmotion

Diese Volksmotion wurde von der Gruppe der Jungen Grünliberalen, die ich präsidiere, eingereicht und ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit mit den folgenden Jungen Grünliberalen: Philippe Haenni, Simon Kessler, Maxime Dux und Dario Goedtkindt, denen ich von ganzem Herzen danke.

Diese Volksmotion zielt auf eine Änderung der Freiburger Verfassung ab, um im Kanton Freiburg einen Elternurlaub nach dem Vorbild des von den Genfer Grünliberalen vorgeschlagenen Elternurlaubs einzuführen.

Auf Bundesebene hat die Mutter bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Urlaub (einige Kantone wie Genf haben diese Zahl auf 16 erhöht), während der Vater Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen hat. Diese kurze Frist ermöglicht es Vätern nur in geringem Masse, eine tiefe Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen. Ausserdem bleibt es der Mutter überlassen, die familiäre Verantwortung für das Kind zu übernehmen, was dazu führt, dass viele Frauen sich widerwillig dazu entschliessen, ihre berufliche Karriere zu pausieren oder sogar aufzugeben, was sich im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und insbesondere ihre spätere Rente als katastrophal erweist.

Ich schlage vor ein Mindesturlaub von 16 Wochen für die Frau und 8 Wochen für den Mann. Darüber hinaus könnten zwei Wochen von einem Partner auf einen anderen übertragen werden, um die Zeitpläne der Ehepartner flexibler zu gestalten und die Geburt des Kindes als Team anzugehen. Die drei möglichen Szenarien wären also:

16 Wochen für die Mutter und 8 Wochen für den Vater;

14 Wochen für die Mutter und 10 Wochen für den Vater;

18 Wochen für die Mutter und 6 Wochen für den Vater.

Selbstverständlich wäre dieses Modell für alle Familienmodelle identisch, einschliesslich gleichgeschlechtlicher Eltern und Adoptiveltern. Dieses Modell würde die Lebensbedingungen von Familien verbessern: Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Scheidungen, Wochenbettdepressionen und auch Schulabbrüche zurückgehen, wenn beide Elternteile von Geburt an für das Kind sorgen. Auch die Arbeitgebenden würden durch eine höhere Verfügbarkeit weiblicher Arbeitskräfte sowie ausgeruhtere und damit produktivere Arbeitnehmende profitieren. Das ist eine Win-Win-Situation.

"Für einen Elternschaftsurlaub, jetzt!"

Volksmotion

Verpflichtungen

Freiwilliges Engagement

Fédération romande des consommateurs

Sekretär und Vorstandsmitglied

Die Fédération romande des consommateurs (FRC) ist eine in der Westschweiz ansässige Konsumentenschutzorganisation, die 1959 gegründet wurde. Ich bin dort seit 2021 als Sekretär und Vorstandsmitglied für die Freiburger Sektion angestellt. Innerhalb des Vereins nehme ich administrative Aufgaben wahr und beteilige mich an der Festlegung der Grundzüge und der Aktivitäten, die der FRC Freiburg verfolgt.

Zusätzlich zu dieser Arbeit wurde ich vom Staatsrat beauftragt, die FRC Freiburg in der Kommission für die Gleichstellung und für Familienfragen zu vertreten. In dieser Kommission vertrete ich den Verein für das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen und beteilige mich aktiv an der Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Kanton Freiburg.

Die Ehrenamtliche Rechtsberatung ist ein studentischer Verein, der kostenlose Rechtsberatung anbietet. Obwohl der Verein nicht die Funktion einer Rechtsvertretung einnehmen und über eine reine Beratung nicht hinausgehen kann, ohne dafür haftbar gemacht zu werden, versuchen seine Mitglieder, denjenigen, die sich an sie wenden, so gut wie möglich zu helfen. In mehreren Teams kümmere ich mich um die Verwaltung, die Mailbox und die Buchungen und bin an den strategischen Entscheidungen des Vereins beteiligt.

Ehrenamtliche Rechtsberatung

Sekretär und Vizepräsident